Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Ggeschäftsbedingungen (agb) gelten für alle
zwischen dem Designer und dem Auftraggeber geschlossenen
Verträge und Absprachen. Abweichende Agb's des Auftrag-
gebers
gelten auch dann nicht, wenn der Designer ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht.
§ 1 Nutzungsrechte
Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag,
der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistun-
gen gerichtet ist. Der Designer räumt dem Auftraggeber ein
ausschließliches, inhaltlich auf das Medium Internet bzw. Print
beschränktes Nutzungsrecht an dem zur Durchführung dieses
Auftrages erstellten Konzept und den umgesetzten Dokumenten
ein. Für die Nutzung der Auftragsbezogenen Ergebnisse aus
Konzept, Design und Programmierung in anderen Medien bedarf
es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem
Designer und dem Auftraggeber. Das Nutzungsrecht geht jedoch
erst mit vollständiger entrichtung der gesamten Vergütung über.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen
ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch
bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch
von Teilen - ist unzulässig. der designer hat das recht, auf
der website und in veröffent lichungen über das werk als urheber
genannt zu werden. vorschläge des auftraggebers oder seiner
mitarbeiter und beauftragten haben keinen einfluss auf die höhe
der vergütung und begründen kein miturheberrecht.
§ 2 schutzrechte dritter
der auftraggeber versichert, dass sämtliche dem designer für
die durchführung dieses auftrages überlassenen inhalte, ins-
besondere
texte, bilder, grafiken, musik- und videosequenzen,
computerpro-gramme, zeichnungen, datenbankinhalte sowie
die verwendetet domain, frei von schutzrechten dritter sind
oder
daß er berechtigt ist, diese inhalte für die durchführung
dieses vertrages
zu verwenden. die einbeziehung der genannten
inhalte
in den auftragsgemäßen webauftritt geschieht ausschließlich
auf eigene
gefahr des auftraggebers. der auftraggeber ver-
pflichtet sich, den
designer von allen an sprüchen dritter, die
gegen den designer im
zusammenhang mit der durchführung
dieses vertrages aus
dem gesichtspunkt der verletzung von
rechten dritter erhoben
werden, freizustellen. er verpflichtet sich
weiter, die dem designer
entstehenden schäden aus der
verletzung von rechten dritter zu ersetzen.
§ 3 haftung
der designer haftet gleich aus welchem rechtsgrund nur für
vorsatz
und grobe fahrlässigkeit. diese haftungsbeschränkung
gilt auch für
seine erfüllungs- und verrichtungsgehilfen. der designer
haftet nicht
für entgangenen gewinn, ausgebliebene einsparungen
oder mittelbare
und/oder folgeschäden.
§
4 gewährleistung
der designer gewährleistet, dass das werk nicht mit män-
geln behaftet ist, die den wert oder die tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder nach dem vertrag vorausgesetzten ge-
brauch aufheben oder mindern. eine unerhebliche minderung
des wertes oder der tauglichkeit bleibt außer betracht. es
gilt die gesetzliche gewährleistungsfrist, die mit dem tag
der lieferung beginnt. während der gewährleistungspflicht
auftretende mängel hat der auftraggeber dem designer
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. die gewährleistung entfällt,
soweit
der auftraggeber ohne zustimmung des designers
geräte, elemente oder zusatzeinrichtungen, insbesondere
design
und programmierung,
selbst ändert oder durch dritte
ändern lässt. |
|
§ 5 zahlungsbedingungen und preise
alle rechnungen des web-designers sind bei erhalt der rechnung zahlbar.
im normalfall nach beendigung der
arbeit. maßgebend ist das datum des
zahlungseinganges.
im verzugsfall ist der web-designer berechtigt, weitere lieferungen und
leistungen zurück
zuhalten.
§ 6 vergütung
die vergütung für die entwürfe, reinzeichnungen und einräumung der
nutzungsrechte erfolgt auf der grundlage der von der "vereinigung
der web-designer e.v." vorgegebenen mindestvergütung, wenn nicht
eine andere vereinbarung besteht. diese mindestvergütung gilt als
übliche vergütung vereinbart und beträgt zurzeit in EURO:
50,-- pro std. (neuer stand ab august 09)
bereits die anfertigung von entwürfen ist kostenpflichtig.
Bitte beachten, die Preise werden für jedes Angebot extra
berechnet. Die hier angegebene Mindestvergütung dient
nur als ungefährer Richtwert.
§ 7 abnahme
die abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen
verweigert werden. im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungs-
freiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so
ist eine entsprechende teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles
fällig.
Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert
vom Designer hohe Finanzielle Vorleistungen, sind angemessene
Abschlagszahlungen zu leisten.
als angemessen gilt vereinbart:
1/3 der gesamtvergütung bei auftragserteilung,
1/3 nach fertigstellung von 50% der arbeiten und
1/3 nach lieferung.
§ 8 Schlussbestimmungen
der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung
mit dem Designer nur mit schriftlicher Einwilligung des Designers
abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Honorarforderung des
Designers ist dem Auftraggeber nur mit anerkannten oder
rechts-
kräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Ein
Zurückbehal-
tungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen unmittelbar aus dem
Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend
machen.
Gerichtsstand
ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des
Designers.
Es gilt italienisches
Recht. sollten einzelne Bestimmungen
dieser allgemeinen
Geschäftsbe-
dingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die
stelle der nichtigen
bestimmungen diejenige, was dem gewollten zweck
am nächsten kommt. |