Allgemeine Geschäftsbedingungen von loladesign
diese allgemeinen geschäftsbedingungen (agb) gelten für alle
zwischen dem designer und dem auftraggeber geschlossenen
verträge und absprachen. abweichende agb's des auftraggebers
gelten auch dann nicht, wenn der designer ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht.
§ 1 nutzungsrechte
jeder dem designer erteilte auftrag ist ein urheberwerkvertrag,
der auf die einräumung von nutzungsrechten an den werkleistun-
gen gerichtet ist. der designer räumt dem auftraggeber ein
ausschließliches, inhaltlich auf das medium internet bzw. print
beschränktes nutzungsrecht an dem zur durchführung dieses
auftrages erstellten konzept und den umgesetzten dokumenten
ein. für die nutzung der auftrags bezogenen ergebnisse aus
konzept, design und programmierung in anderen medien bedarf
es einer ausdrücklichen schriftlichen vereinbarung zwischen dem
designer und dem auftraggeber. das nutzungsrecht geht jedoch
erst mit vollständiger entrichtung der gesamten vergütung über.
alle ent würfe, und reinzeichnungen unterliegen dem
urheberrechtsgesetz. die entwürfe und reinzeichnungen dürfen
ohne ausdrückliche einwilligung des designers weder im original noch
bei der reproduk tion verändert werden. jede nachahmung - auch von
teilen - ist unzulässig. der designer hat das recht, auf
der website und in veröffent lichungen über das werk als urheber
genannt zu werden. vorschläge des auftraggebers oder seiner mitarbeiter
und beauftragten haben keinen einfluss auf die höhe
der vergütung und begründen kein miturheberrecht.
§ 2 schutzrechte dritter
der auftraggeber versichert, dass sämtliche dem designer für
die durchführung dieses auftrages überlassenen inhalte, ins besondere
texte, bilder, grafiken, musik- und videosequenzen, computerpro-gramme
, zeichnungen, datenbankinhalte sowie
die verwendetet domain, frei von schutzrechten dritter sind oder
daß er berechtigt ist, diese inhalte für die durchführung dieses vertrages
zu verwenden. die einbeziehung der genannten inhalte
in den auftragsgemäßen webauftritt geschieht ausschließlich auf eigene
gefahr des auftraggebers. der auftraggeber verpflichtet sich, den designer
von allen an sprüchen dritter, die gegen den designer im zusammenhang
mit der durchführung dieses vertrages aus
dem gesichtspunkt der verletzung von rechten dritter erhoben
werden, freizustellen. er verpflichtet sich weiter, die dem designer
entstehenden schäden aus der verletzung von rechten dritter zu ersetzen.
§ 3 haftung
der designer haftet gleich aus welchem rechtsgrund nur für vorsatz
und grobe fahrlässigkeit. diese haftungsbeschränkung gilt auch für
seine erfüllungs- und verrichtungsgehilfen. der designer haftet nicht
für entgangenen gewinn, ausgebliebene einsparungen oder mittelbare
und/oder folgeschäden.
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§ 6 vergütung
die vergütung für die entwürfe, reinzeichnungen und einräumung der
nutzungsrechte erfolgt auf der grund-
lage der von der "vereinigung der web-designer e.v."
vorgegebenen mindestvergütung, wenn nicht eine
andere vereinbarung besteht. diese min destvergütung
gilt als übliche vergütung vereinbart und beträgt zurzeit
eur 45,-- pro std. bereits die anfertigung von entwürfen ist
kostenpflichtig. Bitte beachten, die Preise werden für jedes
Angebot extra berechnet. Die hier angegebene Mindestvergütung
dient nur als ungefährer Richtwert.
§ 7 abnahme
die abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen gründen
verweigert werden. im rahmen des auftrags besteht gestaltungsfreiheit.
werden die bestellten arbeiten in teilen abgenommen, so ist eine
entsprechende teilvergütung jeweils bei abnahme des teiles fällig.
erstreckt sich der auftrag über längere zeit oder erfordert vom
designer hohe finanzielle vorleistungen, sind angemessene
abschlagszahlungen zu leisten.
als angemessen gilt vereinbart:
1/3 der gesamtvergütung bei auftragserteilung,
1/3 nach fertigstellung von 50% der arbeiten und
1/3 nach lieferung.
§ 8 schlussbestimmungen
der auftraggeber kann seine rechte aus einer geschäftsbeziehung
mit dem designer nur mit schriftlicher einwilligung des designers
abtreten. eine aufrechnung gegenüber der honorar- forderung des
designers ist dem auftraggeber nur mit aner- kannten oder rechtskräftig
festgestellten gegenforderungen möglich. ein zurückbehaltungsrecht
kann der auftraggeber nur wegen un mittelbar aus dem vertrag herrührender
gegenan- sprüche geltend machen. gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, der sitz des designers. es gilt italienisches recht. sollten einzelne
bestimmungen dieser allgemeinen geschäfts- bedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die gültigkeit der
übrigen bestimmungen nicht. vielmehr tritt an die stelle der nichtigen
bestimmungen diejenige, was dem gewollten zweck am nächsten kommt.
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